Impressum

Orthopädische Gemeinschaftspraxis Dr. med. Steffen Fabian & Ulf Petzke

Weißhausstr. 27

50939 Köln

Vertreten durch:

Dr. med. Steffen Fabian

Ulf Petzke

Kontakt:

Telefon: + 49 (0) 221-410911

Telefax: + 49 (0) 221-414486

E-Mail: mail@fabian-petzke.de

Aufsichtsbehörde

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

https://www.mags.nrw/

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Arzt

Zuständige Ärztekammer: Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de

Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte

Regelungen einsehbar unter:

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:

Berufshaftpflichtversicherung:

HDI Gerling

Neumarkt 15

66117 Saarbrücken

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.  Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Bildnachweise

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Allgemeiner Hinweis

Wir weisen Sie darauf hin, dass es uns rechtlich untersagt ist, eine Diagnose oder Beratung per Telefon oder E-Mail abzugeben. Sollten Sie Probleme oder Fragen zu Ihrer Gesundheit haben, wenden Sie sich bitte an einen Arzt Ihrer Wahl. Dementsprechend beantworten keine Anfragen, die eine Diagnose oder Beratung per Telefon oder E-Mail betreffen, ebenfalls raten wir von einer Eigenbehandlung ohne ärztlichen Rat ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

IGeL:

 

Individuelle Gesundheitsleistung; damit sind jene Leistungen gemeint, die die Krankenkassen nicht übernehmen. Krankenkassen zahlen solche Leistungen, die im Sozialgesetzbuch V definiert sind als:

- ausreichend

- zweckmäßig

- wirtschaftlich

- und nicht das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitend

 

Wenn ein Patient eine IGeL-Leistung dennoch in Anspruch nehmen möchte, muss er sie selbst bezahlen. Die kassenärztliche Bundesvereinigung, die Krankenkassen und der Bundesausschuß der Ärzte haben diese Leistungen in einem IGeL-Katalog zusammengefasst. Sie sind oft empfehlenswerte, medizinisch anerkannte Behandlungsalternativen.